Beschleunigte Grundqualifikation
Güterverkehr
LKW-Fahrer müssen wissen:
Wer Beförderungen im Güterverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, die für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 bis CE erforderlich ist, benötigt zusätzlich eine „Grundqualifikation“.
Wir bieten in unserer Fahrschule „beschleunigte Grundqualifikation“ für den Güterverkehr und den Personenverkehr an.
Die „beschleunigte Grundqualifikation“ wird erworben durch Teilnahme am Unterricht und das Bestehen einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Personenverkehr
Omni-Busfahrer müssen wissen:
Wer Beförderungen im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, die für eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 bis DE erforderlich ist, benötigt zusätzlich eine „Grundqualifikation“.
Wir bieten in unserer Fahrschule eine „beschleunigte Grundqualifikation“ für den Güterverkehr und den Personenverkehr an.
Die „beschleunigte Grundqualifikation“ wird erworben durch Teilnahme am Unterricht und das Bestehen einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Modulare Weiterbildung
Wir bieten diese Module jeden Samstag bei uns in der Fahrschule an.
Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs. 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a‘ 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
